Einzige WPC-Diele mit
Vorteile
Profitieren Sie von diesen Vorteilen
DIE BELIEBTE massiv eröffnet Ihnen – dank der bauaufsichtlichen Zulassung als geregeltes Bauprodukt viele Möglichkeiten: als lastabtragenden Boden können Sie unsere Diele auf eine Holzunterkonstruktion und nun auch auf eine ALU-Unterkonstruktion montieren.
- Sparen Sie Zeit und Mühe – und damit Kosten, da Einzelzulassungen im privaten wie im gewerblichen Bereich nicht mehr nötig sind.
- Sparen Sie Material – und damit Kosten, denn unser System erlaubt Ihnen den Abstand der Stahlträger auf 80 cm auszuweiten.
- Flächenbelastung bis zu 5 Kilo Newton pro Quadratmeter.
- Rutschsichere Terrassenoberfläche mit geprüfter Rutschsicherheit R13 (höchster Wert!).
- Sonderlängen von ca. 2 bis ca. 13 Metern.
- Durch den Einsatz unseres Fugenprofilschlauchs erzielen Sie eine blickdichte Oberfläche. Die Verschmutzung der Fuge und das Durchfallen von Partikeln wird so verhindert.
- Sie können unsere Diele vielseitig einsetzen, neben Balkonen ist sie auch für den Bau von Dachterrassen, Brücken, Stegen und Treppenkonstruktionen hervorragend geeignet.
ALLGEMEINES DIE BELIEBTE MASSIV
Prüfbericht
Wir freuen uns sehr über die Erteilung des DIBt, denn unsere Terrassendiele kann dadurch als lastabtragender Boden im Außenbereich verlegt werden – auch in öffentlichen Gebäuden. Für unsere Kunden erweitert das die Anwendungsbereiche auf Balkone, Dachterrassen, Loggien, Treppen und Treppenpodeste, ohne dass es zusätzliche Maßnahmen zum Durchfallschutz bedarf. Für uns ist es zudem ein Beleg unserer hervorragenden Produktqualität.
Die Beurteilung des DIBt bezieht sich auf die Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen und ist gültig für alle Bundesländer. Nach Erteilung der Zulassung für DIE BELIEBTE massiv gilt der geprüfte Dielenbelag als geregeltes Bauprodukt im Sinne der Landesbauordnung. Eine separate Zulassung für den privaten oder öffentlichen Bereich ist deshalb nicht mehr nötig. Denn anders als bei ebenerdigen Terrassen gelten Balkone und Terrassen über 60 Zentimeter und höher in den Landesbauordnungen meist als „aufgeständert“ und müssen deshalb als tragende Konstruktionen geplant und ausgeführt werden. Hier dürfen nur Bauprodukte mit bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden oder es müssen zeit- und kostenraubende Einzelzulassungen durchgeführt werden. Mit DER BELIEBTEN massiv als geregeltes und zugelassenes Bauprodukt ist man – egal ob Architekt, Bauherr oder Verarbeiter – deshalb auf der sicheren Seite und hat einen klaren Vorteil bei der planmäßigen Umsetzung von Projekten mit tragenden Konstruktionen im Außenbereich.
Sie haben Fragen?
Unser Fachberater und Konstrukteur Bernd Motschenbacher berät Sie gerne rund um das Thema allgemeine bauaufsichtliche Zulassung unter +49 09574 / 65473 165 oder per Mail
ALLGEMEINES DIE BELIEBTE MASSIV
Die Beliebte massiv
Der Klassiker von NATURinFORM – DIE BELIEBTE massiv ist, wie der Name schon sagt, eine Massivdiele, die bereits seit vielen Jahren auf zahlreichen Terrassen und Balkonen für eine entspannte Freizeitstimmung sorgt. Dass sie jetzt auch als geregeltes Bauprodukt nach Zulassung verwendet werden kann, lässt ihre Beliebtheit sicher noch steigen. Die Terrassendiele aus einem umweltfreundlichen Holzverbundwerkstoff hat mit einer Höhe von 25 Millimeter eine Breite von 138 Millimeter (Systembreite ca. 146 mm). Als Oberfläche steht eine fein oder grob geriffelte Seite zur Auswahl, beide sind für mehr Grip und Rutschfestigkeit gebürstet und erreichen damit laut TÜV Rheinland die höchste Rutschhemmstufe R13. Die Beliebte massiv gibt es in den Farben Braun und Schwarzbraun, sowie in Grau, Steingrau und Anthrazit, die Profile sind in Längen von 4 und 6 Metern erhältlich.
MONTAGE UND VERARBEITUNG LAUT ZULASSUNG
Montage auf Holz- oder Alu-Unterkonstruktion
Laut allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung mit der Nummer Z-10.9-484 kann die Terrassendiele DIE BELIEBTE massiv als lastabtragender Boden für Dachterrassen, Laubengänge, Loggien, Balkone, Ausstiegspodeste und ähnliches sowie Treppen und Treppenpodeste in Wohn- und Bürogebäuden entsprechend der Norm DIN EN 1991-1-1/NA1 , Tabelle 6.1DE, Kategorie Z, T1 und T2 verwendet werden. Sie wird als Mehrfeldträger (mindestens Zweifeldträger) verlegt und so eingebaut, dass sie sichtbar und jederzeit austauschbar ist. Die Montage muss entsprechend der Vorgaben in der Zulassung eingebaut werden. Die Dielen sind dabei mit der Holz- oder Alu-Unterkonstruktion zu verschrauben. Die Mindestauflagerbreite sowie die Mindestanzahl der Schrauben sind ebenfalls nach Angaben des DIBt einzuhalten.
Die Terrassendiele DIE BELIEBTE massiv ist auf einer Holz- oder Alu-Unterkonstruktion mittels Schrauben zu befestigen. Die Mindestauflagerbreite der End- und Zwischenauflager sowie die Mindestanzahl der Schrauben pro Auflager sind entsprechend einzuhalten. Dabei ist die Verlegeanleitung des Deutschen Instituts für Bautechnik und des Zertifikats zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung unbedingt einzuhalten. Die tragende Holz- oder Alu-Unterkonstruktion ist nicht Gegenstand der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.