Das Naturschutzgebiet „Die Burg“ im Südosten der nordrhein-westfälischen Stadt Marl ist dank seiner alten Wälder und gewundenen Bäche mit eindrucksvollen Steilufern ein beliebtes Naherholungsgebiet, das der Öffentlichkeit für die so genannte „sanfte Erholung“ zur Verfügung steht. Gleichzeitig bietet es Schutz für die hier heimischen gefährdeten Tierarten wie Eisvogel, Groppe, Bachforelle oder Schwarzspecht. Auf befestigten Wegen und Stegen werden die Besucher durch das Gebiet geführt, durch einen Sumpf und über Bäche. Ein aus dem Jahre 1998 stammender Holzsteg war im Laufe der Jahre marode geworden und bedurfte der Erneuerung. Die maßgeblichen Anforderungskriterien für den neuen Belag waren die Rutschhemmung sowie die bauaufsichtliche Zulassung. Der für das Naturschutzgebiet verantwortliche Regionalverband Ruhr (RVR) entschied sich bei der Materialauswahl für einen Holzverbundwerkstoff. Verlegt wurden 145 Quadratmeter „Die Beliebte massiv“ in der Farbe Braun aus dem Sortiment des fränkischen Herstellers NATURinFORM.
Steg im Naturschutzgebiet in Marl
Terrassendiele
Die Beliebte massiv in Braun
Art der Baumaßnahme
Sanierung des Stegs im Naturschutzgebiet
Fertigstellungstermin
2019
Lage
Naturschutzgebiet „Die Burg“, 45570 Marl
Seinen Namen gab dem Areal „Die Burg“ eine mittelalterliche Erdburg, deren Wälle heute überwachsen sind. Durch das Gebiet verlaufen der Nierings- und der Silvertbach, die zum großen Teil im Schatten der Bäume liegen und daher kühl und sauerstoffreich sind. Das etwa 143 Hektar große Waldgebiet wurde 1991 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und 2001 entsprechend der FFH-Richtlinie (Flora-, Fauna-Habitat) der Europäischen Union in das europaweite Netz von Schutzgebieten „Natura 2000″ aufgenommen.
Umfassende Erneuerung der Holzbauteile
„Der Zustand des 21 Jahre alten Steges über das Sumpfgebiet inklusive einer kleineren Brücke über den Bach erforderte eine umfassende Erneuerung der Holzbauteile. Zudem gab es in der jüngeren Vergangenheit mehrere Sturmschäden am Steg“, erläutert Christiane von Recklinghausen, die für den RVR und Ruhr Grün im Bereich der Bauwerkserhaltung tätig ist. Die Bauingenieurin koordiniert Bauprojekte und ist mit verschiedenen Vergabe-, Planungs- und Überwachungsaufgaben betraut. Der Regionalverband Ruhr mit Sitz in Essen ist der größte kommunale Waldbesitzer in Deutschland. Der RVR-Eigenbetrieb Ruhr Grün bewirtschaftet Wald-Naherholungsgebiete im Verbandsgebiet und somit auch das Naturschutzgebiet „Die Burg“.
„Die Stege wiesen insbesondere an dem Gehbelag aus Eichenholz sowie den Geländern die meisten Schäden auf“, ergänzt Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Harnach vom beauftragten Bochumer Ingenieurbüro für Bautechnik. „Die Längsträger (aus Holz und aus Stahl) sowie die Stahlrahmen wiesen nur geringe Schäden auf. Als Schäden an den Holzbohlen des Gehbelags waren – vorwiegend aufgrund von Feuchteeinwirkungen – Risse, Abspaltungen, Ausbrüche und Fäulnis vorhanden. In einigen Teilbereichen wurde der alte Bohlenbelag bereits durch einen darüber liegenden Bohlenbelag ersetzt. Insbesondere an den Rändern lag Algen- und Moosbefall vor. Die auf der Oberseite der Bohlen eingebrachte Riffelung war vielfach abgenutzt oder zugesetzt. Einige Verbindungsmittel hatten keinen Halt mehr im Holz und einige Bohlen wiesen Verwerfungen auf.“
Wartungsarme Ertüchtigung und Rutschfestigkeit gefordert
„Da der Gehbelag mit seinen verhältnismäßig dünnen Querschnitten ganzjährig der Witterung ausgesetzt ist, ist dieser in der Regel als erstes zu ersetzen. Bei diesem Steg war der Belag neben den erdberührten Holzbauteilen bereits stark verwittert und zum Teil schon ausgebessert, als die Sanierung beschlossen wurde“, so Christiane von Recklinghausen. „Somit suchten wir nach einer Möglichkeit, das Bauwerk mit der Sanierung so zu ertüchtigen, dass es möglichst wartungsarm länger erhalten werden kann, obwohl durch die Lage im Wald und im Sumpfgebiet immer mit hoher Umgebungsfeuchtigkeit zu rechnen ist.“ Auch die Verkehrssicherheit musste in diesem Bereich mit seinem hohen Besucheraufkommen sichergestellt werden. Daher spielte die entsprechende Rutschfestigkeit eine zentrale Rolle bei der Auswahl des geeigneten Materials.
Bauaufsichtliche Zulassung als Vergabekriterium
In diesem Zusammenhang erörterten die Verantwortlichen beim Regionalverband Ruhr, gemeinsam mit dem Ingenieurbüro für Bautechnik Harnach, verschiedene Möglichkeiten, mit anderen Materialien als mit Holz zu arbeiten. „Zeitweise wurde auch über ein reines Kunststoffprodukt nachgedacht, da es hier Produkte in der Entwicklung gibt, die aufgrund von im Material eingebauten Stahlstäben einen deutlich größeren Auflagerungsabstand zulassen“, erläutert Rüdiger Harnach. Dadurch wären weniger zusätzliche Mittelträger erforderlich geworden. Von Seiten des RVR wurde aufgrund der Lage der Gehstege im Naturschutzgebiet jedoch darauf bestanden, dass der Gehbelag Holz enthalten müsse.
Aufgrund der hohen Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauwerke kamen nur Produkte mit bauaufsichtlicher Zulassung in Frage. „RVR Ruhr Grün sieht sich in Sachen Nachhaltigkeit in einer Vorbild-Funktion, so dass die Entscheidung zugunsten eines Holz-Verbundmaterials ausfiel, wobei die Unterkonstruktion und das Geländer weiterhin in Vollholz ausgeführt wurden“, so Christiane von Recklinghausen.
Optische und technische Anforderungen erfüllt
„Bei den Gehstegen handelt es sich im Grundsatz um eine Stahl-Holz-Konstruktion“, so Rüdiger Harnach. „In einem Abstand von bis zu 5 Metern weist der Gehsteg Stahlrahmen auf, deren Pfosten in Einzelfundamenten eingebunden sind. Die außenliegenden Längsträger liegen an den Enden auf dem Querträger der Stahlrahmen auf und werden auf der Innenseite durch parallel liegende U-Profile verstärkt. Der ursprüngliche Holzbelag bestand aus sechs Zentimeter dicken Holzbohlen. Das in der Längsachse der Stege auf der Unterseite des Gehbelags befestigte Richtholz übernimmt keine Tragfunktion. Zwischen zwei Stahlrahmen liegen jeweils zwei Holzpfosten. Der Handlauf mit Schutzbrett sowie Knie- und Fußleisten sind ebenfalls aus Holz und an die anderen Elemente angeschraubt.“
Was die Besonderheiten dieses Projektes bzw. die damit verbundenen bautechnischen Auflagen betrifft, verweist Harnach auf die Vorgaben, die ursprüngliche Optik sowie die Bauteilgliederung beizubehalten sowie die Verwendung von Baustoffen, die für ein Naturschutzgebiet zugelassen sind. Auch wurde die Bauzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar definiert, um die dort lebenden Vögel nicht bei der Brut zu beeinträchtigen. „Gefordert war ein Belag, der eine höhere Dauerhaftigkeit als der ursprüngliche Holzbelag aufweisen sollte sowie eine erhöhte Rutschhemmung“, so Harnach. „Am Ende wurde gemeinsam entschieden, die bauaufsichtlich zugelassene tragende Bodendiele ,Die Beliebte massiv´ als neuen Gehbelag zu verwenden.“ Aufgrund des in der Zulassung der Diele vorgeschriebenen, maximalen Auflagerungsabstands von 30 Zentimetern mussten weitere Holzbalken als Unterkonstruktion zwischen den Stahlrahmen eingebaut werden. Die Geländer wurden analog zum ursprünglichen Bestand erneuert, die Stahlträger wurden wiederverwendet.
Das Ingenieurbüro für Bautechnik wurde 1981 von Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Harnach gegründet. Das Unternehmen ist in nahezu allen Bereichen des Bauwesens (wie Brückenbau, Freianlagen, Hochbau, Neubau, Bauwerkssanierung, Baumanagement, Gutachten) tätig. Hierzu gehören Bauberatung, Tragwerksplanung und Objektplanung. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Überwachung der örtlichen Bautätigkeit. Zu den Auftraggebern gehören Baufirmen, öffentliche Hand und private Bauherren.
Langjährige Praxiserfahrung mit Holzverbundwerkstoffen
Mit der Ausführung wurde die Firma Schmees & Lühn aus Freesenburg beauftragt. Gegründet bereits im Jahre 1900 als Holzhandel für Pfähle und Grubenholz, hat sich das traditionsreiche Unternehmen mit heute 75 Mitarbeitern und vier Azubis auf den Brückenbau in Holz und Stahl spezialisiert und realisiert europaweit Projekte mit dem Schwerpunkt Deutschland, Niederlande, England und Polen. Markus Lühn, zuständig für die Fertigungsleitung Holzbau und die Bauleitung im Unternehmen, verwies auf die Besonderheiten bei Baumaßnahmen in Naturschutzgebieten. „Der Steg befand sich in schlechtem Zustand, der ursprüngliche Belag aus Eiche sowie das Geländer waren marode“, so Lühn. Die Entscheidung für den Holzverbundwerkstoff fiel neben den Sicherheitsaspekten auch aus dem Grund, dass man naturnahe Materialien verwenden wollte. „Wir bei Schmees & Lühn verfügen über umfangreiche und langjährige Praxiserfahrungen mit den Holzverbundwerkstoffen, für die aus unserer Sicht vor allem die Lebensdauer spricht“, so Markus Lühn weiter. Sein Team war etwa 20 Arbeitstage vor Ort, um den Steg wieder instand zu setzen. Eine besondere Herausforderung bei den Arbeiten war die Tatsache, dass aufgrund der Beschaffenheit des Geländes und die daran angepasste Unterkonstruktion des Steges ein Handabbund vor Ort erforderlich war.
Massivdiele aus umweltfreundlichem Verbundwerkstoff
„Die Beliebte massiv“, eine Massivdiele aus einem umweltfreundlichen Holz-Polymer-Verbundwerkstoff, verfügt bei einer Höhe von ca. 25 Millimetern über eine Breite von 138 Millimetern (Systembreite ca. 146 mm). Als Oberfläche steht eine fein oder grob geriffelte Seite zur Auswahl, beide sind für mehr Gripp und Rutschfestigkeit gebürstet und erreichen damit laut TÜV Rheinland die hohe Rutschhemmstufe R12 und R13. Die Farbpalette ist mit Braun, Schwarzbraun, Grau, Steingrau und Anthrazit im klassischen Bereich angesiedelt; die Profile sind in Längen von ca. 4 und 6 Metern erhältlich.
Geregeltes und zugelassenes Bauprodukt
Für „Die Beliebte massiv“ erhielt NATURinFORM die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ). Damit erteilte das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) erstmals einer Terrassendiele aus einem Holzverbundwerkstoff (auch als WPC bezeichnet) die Zulassung, ohne dass sich diese auf einen im Verbund verlegten Belag bezieht. Die Beurteilung des DIBt bezieht sich auf die Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen und ist gültig für alle Bundesländer. Nach Erteilung der Zulassung gilt der geprüfte Dielenbelag als geregeltes Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnung. Eine separate Zulassung für den privaten oder öffentlichen Bereich ist deshalb nicht mehr nötig. Denn anders als bei ebenerdigen Terrassen gelten Balkone und Terrassen über 60 Zentimeter und höher in den Landesbauordnungen meist als „aufgeständert“ und müssen deshalb als tragende Konstruktionen geplant und ausgeführt werden. Hier dürfen nur Bauprodukte mit bauaufsichtlicher Zulassung verwendet oder es müssen zeit-und kostenraubende Einzelzulassungen durchgeführt werden. Mit der „Beliebten massiv“ als geregeltes und zugelassenes Bauprodukt sind Architekten, Auftraggeber und Verarbeiter auf der sicheren Seite und haben somit einen Vorteil bei der planmäßigen Umsetzung von Projekten mit tragenden Konstruktionen im Außenbereich.
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Zum Produkt: Die Beliebte massiv